Rechtsprechung
BGH, 23.01.2019 - 5 StR 556/18 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 467 StPO; § 206a StPO
Kostenentscheidung bei Tod des Angeklagten - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Einstellung eines Verfahrens aufgrund des Versterbens des Angeklagten während des Revisionsverfahrens
- Wolters Kluwer
Einstellung eines Verfahrens aufgrund des Versterbens des Angeklagten während des Revisionsverfahrens
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einstellung eines Verfahrens aufgrund des Versterbens des Angeklagten während des Revisionsverfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.11.2018 - 2 StR 360/18
Einstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis
Auszug aus BGH, 23.01.2019 - 5 StR 556/18
Damit ist das angefochtene Urteil gegenstandslos, ohne dass es einer Aufhebung bedarf (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2018 - 2 StR 360/18).Da das Rechtsmittel des Angeklagten aus den vom Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift genannten Gründen keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte, erscheint es unbillig, der Staatskasse die notwendigen Auslagen des Angeklagten aufzuerlegen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2018 - 2 StR 360/18).
- BGH, 08.06.1999 - 4 StR 595/97
Tod des Betroffenen; Einstellung; Rechtsbeschwerdeverfahren; Bußgeldverfahren
Auszug aus BGH, 23.01.2019 - 5 StR 556/18
Das Verfahren ist gemäß § 206a StPO wegen eines Verfahrenshindernisses einzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 1999 - 4 StR 595/97, BGHSt 45, 108). - BGH, 18.10.2017 - 3 StR 342/15
Kostenentscheidung bei Einstellung wegen eines Verfahrenshindernisses …
Auszug aus BGH, 23.01.2019 - 5 StR 556/18
Jedoch wird nach § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO davon abgesehen, die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse aufzulegen, weil er nur deshalb nicht rechtskräftig verurteilt wird, da mit seinem Tod ein Verfahrenshindernis eingetreten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2017 - 3 StR 342/15).
- BGH, 10.09.2019 - 4 StR 309/19
Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses
Damit ist das angefochtene Urteil, soweit es ihn betrifft, gegenstandslos, ohne dass es einer Aufhebung bedarf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2019 - 5 StR 556/18, juris, Rn. 2;… vom 5. August 1999 - 4 StR 640/98, BGHR StPO § 467 Abs. 3 Verfahrenshindernis 2).